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EuP Schulung

Elektrotechnisch unterwiesene Person.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die keine Elektrofachkraft ist, aber durch eine gezielte Schulung und Unterweisung in der Lage ist, bestimmte elektrotechnische Tätigkeiten sicher auszuführen. Definition (nach DIN VDE 1000-10) Eine EuP ist: über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren informiert über notwendige Schutzmaßnahmen unterwiesen sich der Risiken bei unsachgemäßem Verhalten bewusst Ziel einer EuP-Schulung Die Schulung dient dazu, Mitarbeitende für einfache elektrotechnische Tätigkeiten zu qualifizieren, ohne dass eine vollständige Elektrofachkraft-Ausbildung erforderlich ist. Typische Inhalte einer EuP-Schulung Grundlagen der Elektrotechnik (Spannung, Strom, Widerstand) Gefahren des elektrischen Stroms Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzleiter, FI-Schalter) Verhalten bei Unfällen (Erste Hilfe, Abschalten) Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen 5 Sicherheitsregeln: Freischalten Gegen Wiedereinschalten sichern Spannungsfreiheit feststellen Erden und kurzschließen Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken Typische Tätigkeiten einer EuP Nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft: Austausch von Leuchtmitteln Bedienen von elektrischen Anlagen einfache Wartungsarbeiten Sichtkontrollen Abgrenzung EuP ≠ Elektrofachkraft (EFK) EuP darf keine eigenverantwortlichen Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen Rechtliche Grundlage DIN VDE 1000-10 DGUV Vorschrift 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gültigkeit / Auffrischung Empfehlung: jährliche Unterweisung / Auffrischung

EuP Schulung
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Erstellt30.03.2026
Letzte Änderung30.03.2026

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